EU - Fahrerlaubnisklassen

im Überblick

Mofa

Mofa & zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter:   15 Jahre

Mofa

Hubraum:     max. 50 ccm

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit:   max 25 km/h

 

 

AM L1e

Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug

Mindestalter:   15 Jahre (in NRW)

AM L1e

Hubraum:     ≤ 50 ccm

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit:   ≤ 45 km/h

maximale Nenndauerleistung:  4 KW (Elektromotor)

ohne Beiwagen

AM L2e

Dreirädriges Kleinkraftrad

Mindestalter:   15 Jahre (in NRW)

AM L2e

Hubraum:     ≤ 50 ccm (Ottomotor)  /  ≤ 500 ccm (Dieselmotor)

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit:   ≤ 45 km/h

maximale Nenndauerleistung:  4 KW (Elektromotor / Dieselmotor)

Leermasse: ≤ 270 kg

2 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz

AM L6e

Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug

Mindestalter:   15 Jahre (in NRW)

AM L6e

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit:   ≤ 45 km/h

Leermasse: < 425 kg

Hubraum:     ≤ 50 ccm (Ottomotor)  /  ≤ 500 ccm (Dieselmotor)

2 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz

Klasse: A1, A2, A

A1

Motorrad

Mindestalter: 16 Jahre

A1

mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm,Krafträder (auch mit Beiwagen)

einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,

bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

A2

Motorrad

Mindestalter: 18 Jahre

A2

einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW undKrafträder (auch mit Beiwagen) mit

einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

A

Motorrad

Mindestalter: 24 Jahre

Mindestalter: 20 Jahre  (bei 2 Jahren Besitz Kl. A2)

Mindestalter: 21 Jahre (nur für die dreirädrigen Kraftfahrzeuge)

A

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kWKrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse: B, B 96, BE

B

PKW

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren)

B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

B 96 (Anhänger)

PKW

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren)

B 96 (Anhänger)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGm. bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4 250 kg nicht übersteigt.

 

BE

PKW

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren)

BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

 

Klasse: C1, C1E, C, CE

C1

LKW

Mindestalter: 18 Jahre

C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1E

LKW

Mindestalter: 18 Jahre

C1E

der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

 

C

LKW

Mindestalter: 21 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre (bei 3-Jähriger Berufsausbildung zum Kraftfahrer)

  

C

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehenKraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

CE

LKW

Mindestalter: 21 Jahre

 

Mindestalter: 18 Jahre (bei 3-Jähriger Berufsausbildung zum Kraftfahrer)

 

CE

Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.

Klasse: D1, D1E, D, DE

D1

Bus

Mindestalter: 21 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

 

D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D1E

Bus

Mindestalter: 21 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

 

D1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

D

Bus

Mindestalter: 24 Jahre

Mindestalter: 23 Jahre (mit beschleunigter Grundqualifikation)

Mindestalter: 21 Jahre (mit beschleuniger Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

Mindestalter: 20 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb)

Mindestalter: 18 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

D

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

DE

Bus

Mindestalter: 24 Jahre

Mindestalter: 23 Jahre (mit beschleunigter Grundqualifikation)

Mindestalter: 21 Jahre (mit beschleuniger Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

Mindestalter: 20 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb)

Mindestalter: 18 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)

DE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse: T, L

T

Zugmaschinen

Mindestalter: 16 Jahre (Zugmaschinen mit max. 40km/h)

Mindestalter: 18 Jahre (Zugmaschinen mit max. 60km/h)

T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 

L

Zugmaschinen

Mindestalter: 16 Jahre

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht

mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,

Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.