Allgemeines

Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQG (LKW)

 

Mindestalter         

                                                  C1/C1E                                 18 Jahre

                                                                                                21 Jahre

                                                                                                18 Jahre (bei 3-jähriger Ausbildung zum Berufskraftfahrer)

 

 

Lehrgangsdauer   

                                                  140                                        Stunden je 60 Minuten

                                                  Davon 130                            Stunden theoretische Ausbildung

                                                  10                                           Stunden praktische Ausbildung

 

 

 

Inhalt                                                                                      richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umwelt, Dienstleistung, Logistik

 

Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQG (Bus)

 

Mindestalter
                                                    D1/D1E                             21 Jahre
                                                                                              18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50 Kilometer im Inland)

                                                     

                                                      D/DE                                

                                                                                               24 Jahre
                                                                                               23 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation
                                                                                               21 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50 Kilometer ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀⠀⠀im Inland
                                                                                               20 Jahre mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrkraft und Fahrbetrieb

⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ 18 Jahre mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀  bis 50 Kilometer im Inland

 

Lehrgangsdauer                                                140                                    Stunden je 60 Minuten
                                                                               Davon 130                        Stunden theoretische Ausbildung
                                                                               10                                       Stunden praktische Ausbildung

 

Inhalt                                                                     richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umwelt, Dienstleistung, Logistik

Bus- und Lkw-Fahrer müssen eine regelmäßige Weiterbildung von mindestens 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen, wobei diese in mehrere Einheiten zu mindestens 7 Stunden á 60 min zulässig ist.

§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz besagt, dass die erste Weiterbildung fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifizierung oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen ist. (Ablaufdatum Spalte 12 auf dem Führerschein) Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen.

 

Dauer: 1-tägig oder 5-Tages-Lehrgang

 

Kenntnisbereiche allgemein

  • Kinematische Kette
  • Bremsanlage
  • Energie und Umwelt
  • Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Risiken im Straßenverkehr
  • Kriminalität und Notfälle
  • Gesundheit und Ernährung
  • Unternehmensbild in der Öffentlichkeit

Kenntnisbereiche Güterverkehr

  • Ladungssicherung LKW
  • Vorschriften für den Güterverkehr
  • Marktordnung im Güterverkehr

Kenntnisbereiche Personenverkehr

  • Sicherheit der Fahrgäste
  • Ladungssicherung Bus
  • Vorschriften für den Personenverkehr
  • Marktordnung im Personenverkehr

Dauer: 5 Tage
Voraussetzungen:

Der Ausbilder für Gabelstapler muss mindestens 24 Jahre alt sein und ca. 2 Jahre Erfahrungen im Umgang mit und beim Einsatz von Gabelstaplern und Flurförderzeugen besitzen. Weiterhin sollte man über Fähigkeiten verfügen, eine Ausbildung erfolgreich durchzuführen.

Allerdings können noch zusätzliche Voraussetzungen hinzukommen, da diese sehr individuell und auch branchenbezogen sind, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer, für Sie zuständigen, Berufsgenossenschaft, ob noch weitere Qualifikationen notwendig sind. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

Es werden folgende Lehrinhalte vermittelt:

Theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • schriftliche Prüfung

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug
  • Verlassendes Flurförderzeugs
  • Fahr- und Staplerübungen
  • Abschlussprüfung

Diese Ausbildung berechtigt Sie, nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, eigenständig Gabelstaplerlehrgänge zur Erlangung des Gabelstaplerführerscheins durchzuführen

Dauer: 5 Tage
Voraussetzungen:

An den Ausbilder für Ladungssicherung werden keine besonderen Voraussetzungen gestellt, außer:

* Volljährigkeit
* die deutsche Sprache beherrschen

Lehrinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen, Gesetze und Richtlinien
  • Physikalische Grundlagen
  • Arten der Ladungssicherung
  • Anforderungen an das Transportfahrzeug
  • Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
  • Zurrmittel für die Ladungssicherung
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Unterschiedliche Güterformen

Zu einzelnen Themenfeldern werden Probeunterrichte geübt. Das Seminar endet mit einer Prüfung zur Kontrolle des eigenen Wissensstandes. Lehrmaterial erhalten Sie im Lehrgang.

Die Teilnehmer, die den fünftägigen Kurs absolviert und die Prüfung/Lehrprobe bestanden haben, können nun in eigener Ort- und Zeitplanung Lehrgänge in Ladungssicherung nach VDI 2700a durchführen und Teilnahmebestätigungen aushändigen.
Ein Anerkennungsverfahren zur Durchführung von Ladungssicherungslehrgängen ist nicht notwendig.

Dauer: 1 – 3 Tage (abhängig von der Gruppengröße und der Vorerfahrung)
Voraussetzungen: 18 Jahre Mindestalter sowie körperliche und geistige Eignung

Lehrgangsinhalte:

  • fachkundig und sicher Flurförderzeuge bedienen und warten
  • rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften gemäß BGG 925 und BGV D27
  • Aufbau, Bauarten und Anwendung von Gabelstaplern und Anbaugeräten
  • Motor, Hydraulik, Antriebsarten
  • Einweisung in die unterschiedlichen Gerätebauarten
  • Standsicherheit
  • Gefahren im Einsatz, Vermeidung von Fehlbedienungen
  • Wartung und Pflege
  • praktische und theoretische Abschlussprüfung


Abschluss: Fahrerausweis für Flurförderzeuge (Gabelstaplerschein)

Wir kommen auch gerne zu Ihnen in den Betrieb und führen die Schulungen bei entsprechender Gruppengröße durch.
Hierfür benötigen wir einen hinreichend großen Raum für den theoretischen Teil des Unterrichts (die Unterrichtsmedien und das Unterrichtsmaterial kann von uns gestellt werden) und einen Ausbildungsbereich für den praktischen Teil inklusive einem Frontgabelstapler.

Wir führen die Prüfungen vor Ort durch und jeder Teilnehmer erhält direkt im Anschluss an die bestandene Prüfung seinen Gabelstaplerschein, welcher EU-weit gültig ist.
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass jeder Staplerfahrer auf jedem neu zugewiesenen Gabelstapler/Gerät zunächst
eine eingehende Unterweisung erhalten muss.

Dauer: 2 Tage

Voraussetzungen: der deutschen Sprache mächtig sein

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
  • Physikalische Grundlagen
  • Stabilität der Fahrzeugaufbauten
  • Zurrmittel und Hilfsmittel
  • Arten der Ladungssicherung
  • Berechnen der Ladungssicherungsmaßnahmen
  • Sicherung spezieller Güter

 

Inhouse-Ausbildungen! Vollständige Ausbildung innerhalb Ihres Betriebes möglich!

Bei Interesse senden Sie uns bitte einfach Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 02235-466 419 an.